AGBs
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns „Lelergy e.U.“ und natürlichen und juristischen Personen (kurz „Kunden“) für das gegenständliche sowie allen zukünftigen Rechtsbeziehungen, insbesondere bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
In allen anderen Fällen unterliegt der Kunde mit dem Abschluss eines Vertrages mit uns unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter derer Zugrundelegung wir ausschließlich kontrahieren.
2. Angebot/Vertragsabschluss
Für einen Vertragsabschlusses sind nur Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 18. Lebensjahr vollendet haben und in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt sind, berechtigt.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Preise
Preisangaben verstehen sich grundsätzlich nicht als Pauschalpreise wodurch vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Angebot keine Deckung finden, Anspruch auf angemessenes Entgeld haben. Jede Rechnung wird mit der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Kosten für Transport zu Kunden wird extra angeführt bei B2B Kunden beziehungsweise ist bei B2C Kunden inkludiert, solange dies nicht anders ausgeführt wird.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. Auf Angeboten wird ein Geltungszeitraum der Preise aufgeführt indem die Preise ihre Gültigkeit behalten. Bestellen Kunden außerhalb dieses Zeitraums, kann es zu Veränderungen des Kaufpreises kommen. Zahlungsbedingungen werden auf Angeboten und Rechnungen extra angeführt. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Die Berechtigung zu einem bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Vom Kunden vorgenommene auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
Die Geltendmachung eines bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Es gilt grundsätzlich, dass erst bei Begleichung des vollen in Rechnung gestellten Betrages die Waren ins Eigentum des Kunden übergehenund davor bei nicht BEgleichen des Betrags von Lelergy e.U. wieder abgebaut werden dürfen.
4. Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen. Bei großen Projekten und bestellen kommt es zu einer Bonitätsprüfung des Kunden.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Details dazu können direkt erfragt werden. Kommt der Kunde dieser nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen sind.Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
6. Leistungsausführung
Änderunges- oder Erweiterungswünschen des Kunden können berücksichtigt werden, allerdings kommt es dann zur in Rechnugnstellung von Mehrkosten, die vom Kunden zu tragen sind. Auch zusätzliches Material und Lieferfristen können sich dadurch ändern.
7. Leistungsfristen und Termine
Fristen und Termine verschieben sich bei , Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
8. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die , Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklicher Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
9. Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. Der Zeitpunkt der ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Ist eine vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest einzuräumen. Ein können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Der unternehmerische Kunde hat stets zu , dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Wird eine nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
10. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen geltend zu machen. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere , Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die der übrigen Teile nicht berührt. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
12. Allgemeines
Es gilt das österreichische Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.